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Tempo-30-Zone abgelehnt
Die Verkehrsbehörde beim Landkreis Harburg lehnt eine Ausweisung
von Kirchstraße und Eichenort als Tempo-30-Zone ab. Das hat die
Bendestorfer Verwaltung jetzt auf Nachfrage erfahren. Der Bauausschuss
hatte im September vergangenen Jahres auf Antrag eines Anliegers die
Einführung von Tempo 30 beschlossen.
Begründet wird die Ablehnung damit,
dass für Autofahrer klar ersichtlich sein muss, dass er sich innerhalb
einer Tempo-30-Zone befindet, wo diese beginnt bzw. endet. Bauliche
Veränderungen wollen Bendestorfs Politiker jedoch zunächst nicht
vornehmen.
Die Ablehnung der unteren Verkehrbehörde liegt bislang nur mündlich
vor. Sobald die schriftliche Begründung eingegangen ist, wollen
die Politiker sie hinterfragen.
Das könnte erfolgversprechend
sein. Denn zum 1. Janur 2001 sind die einschlägigen Vorschriften
geändert worden. Ein so genanntes Zonenbewusstsein (heißt tatsächlich
so!) ist danach nicht mehr erfoderlich. Und dass es sich bei Kirchstraße
und Eichenort um Straßen des überörtlichen Verkehrs handelt, kann
auch kaum behauptet werden. Eine kommentierte Fassung der geltenden
Vorschriften findet sich beispielsweise [hier].
Siehe auch im Archiv: [Rasante Mütter sorgen
für Unsicherheit]
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