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Schöne Ferien am Gewerbegebiet?

Bürgerinitiative kritisiert Bebauungsplan Lohof. Peter Krämer: "Da kann ein kleiner Konzern entstehen"

Lohof
Der Lohof: Ein Idyll mit Schatten- seiten, meint die BI.

Nach der Sitzung des Jesteburger Bauausschusses, der den Bebauungsplan für den Lohof behandelt hat, sehen sich die Kritiker aus der Bendestorfer Bürgerinitiative (BI) in ihren Befürchtungen bestätigt. "Ohne präzise Festschreibungen wird dem Betreiber ein kleiner Konzern zugestanden", sagt BI-Sprecher Peter Krämer.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lohof sieht in seinem süd-westlichen Teil die Ausweisung eines eingeschänkten Gewerbegebietes vor. Dort sollen "Betriebe zu Be- und Verarbeitung und Sammlung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verkauf und Unternehmen forstwirtschaftlicher Dienstleistungen" zulässig sein, wie es in der textlichen Festsetzung heißt.

Der Betrieb ist zwischen 6 und 22 Uhr zulässig. Die Holztrocknungsanlage darf rund um die Uhr laufen. Auf die Fläche bezogen sind Anlagen bis zu einem Schallleistungspegel von 70 db(A)/qm zulässig. Der Lüfter der Holztrocknungsanlage darf einen Einzelschallpegel von 75 db(A) haben. Dem Lärmschutz soll ein vier Meter hoher Wall dienen.

Daneben soll im nord-östlichen Teil der Fläche, dem eigentlichen Hof, ein eingeschränktes Dorfgebiet ausgewiesen werden. Neben "betriebsbezogenen Wohnungen" sieht der B-Planentwurf hier auch einen Hofladen samt Gastronomie sowie Ferienwohnungen vor, die "vorübergehend auch der Unterbringung von saisonalen Arbeitskräften" dienen können.

BI-Sprecher Peter Krämer bezeichnet das als "Morgengaben, die weit über das Ziel einer angepassten Existenzsicherung für den Lohof hinausgehen". Fraglich ist aus seiner Sicht auch, ob angesichts eines flächenbezogenen Schallleistungspegels von 70 db(A)/qm überhaupt eine touristische Nutzung zulässig ist.

Link-Hinweis: Die Lohofbetreiber stellen sich im Internet dar unter [www.lohof.de]