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Schöne Ferien am Gewerbegebiet?
Bürgerinitiative kritisiert Bebauungsplan
Lohof. Peter Krämer: "Da kann ein kleiner Konzern entstehen"
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| Der Lohof: Ein Idyll mit Schatten-
seiten, meint die BI. |
Nach der Sitzung des Jesteburger Bauausschusses, der den Bebauungsplan
für den Lohof behandelt hat, sehen sich die Kritiker aus der
Bendestorfer Bürgerinitiative (BI) in ihren Befürchtungen bestätigt.
"Ohne präzise Festschreibungen wird dem Betreiber ein
kleiner Konzern zugestanden", sagt BI-Sprecher Peter Krämer.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lohof sieht in seinem süd-westlichen
Teil die Ausweisung eines eingeschänkten Gewerbegebietes vor.
Dort sollen "Betriebe zu Be- und Verarbeitung und Sammlung
forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verkauf und Unternehmen
forstwirtschaftlicher Dienstleistungen" zulässig sein,
wie es in der textlichen Festsetzung heißt.
Der Betrieb ist zwischen 6 und 22 Uhr zulässig. Die Holztrocknungsanlage
darf rund um die Uhr laufen. Auf die Fläche bezogen sind Anlagen
bis zu einem Schallleistungspegel von 70 db(A)/qm zulässig.
Der Lüfter der Holztrocknungsanlage darf einen Einzelschallpegel
von 75 db(A) haben. Dem Lärmschutz soll ein vier Meter hoher
Wall dienen.
Daneben soll im nord-östlichen Teil der Fläche, dem eigentlichen
Hof, ein eingeschränktes Dorfgebiet ausgewiesen werden. Neben
"betriebsbezogenen Wohnungen" sieht der B-Planentwurf
hier auch einen Hofladen samt Gastronomie sowie Ferienwohnungen
vor, die "vorübergehend auch der Unterbringung von saisonalen
Arbeitskräften" dienen können.
BI-Sprecher Peter Krämer bezeichnet das als "Morgengaben,
die weit über das Ziel einer angepassten Existenzsicherung
für den Lohof hinausgehen". Fraglich ist aus seiner Sicht
auch, ob angesichts eines flächenbezogenen Schallleistungspegels
von 70 db(A)/qm überhaupt eine touristische Nutzung zulässig
ist.
Link-Hinweis: Die Lohofbetreiber stellen sich im Internet dar unter
[www.lohof.de].
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