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Ausweise
und Pässe
Sie erhalten hier Informationen über die Ausstellung von Personalausweis,
Reisepass und Kinderreisepass
sowie die entsprechenden vorläufigen Dokumente.
Wichtig: Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren
haben oder es Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie in der Gemeindeverwaltung
eine Verlustanzeige stellen, für die wir Ihre persönliche
Unterschrift benötigen. Falls Sie bereits eine Verlustanzeige
direkt bei der Polizei gestellt haben, reicht das leider nicht aus.
In der Regel kann ein neuer Reisepass oder Personalausweis erst
einen Monat nach der Verlustmeldung beantragt werden, weil sich
das Dokument nicht selten bis dahin wieder anfindet. Bis zu diesem
Zeitpunkt müssen ggf. vorläufige Ausweispapiere von uns
ausgestellt werden.

Der
Personalausweis
Ein Personalausweis
kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden. Die Ausweispflicht beginnt
mit 16 Jahren. Der erste Ausweis ist kostenfrei. Bis zum 24. Lebensjahr
werden Ausweise nur für sechs
Jahre ausgestellt, danach für zehn Jahre. Haben
Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb Bendestorfs, müssen Sie
dort den Personalausweis beantragen.
Sie benötigen: Ein Passbild, das Ihr aktuelles
Aussehen wiedergibt, 35 mm breit und 45 mm hoch. Den alten Personalausweis,
auch wenn er abgelaufen ist, oder Ihren Reisepass bzw. den Kinderausweis.
Bei der Erstausstellung eines Personalausweises in dieser Gemeinde
bringen Sie bitte Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde und
ein Lichtbild mit.
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen
wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument
mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde
mit.
Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt
8 Euro.
Wichtig: Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift
benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Personalausweis-Antrag
fertigen wir in Ihrem Beisein an.
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, ist
abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können
Sie mit etwa zwei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen -
in der Ferienzeit kann es u. U. auch länger dauern. Wir benachrichtigen
Sie, sobald der Ausweis bei uns vorliegt. [nach
oben]

Der vorläufige Personalausweis
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen
können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise,
wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen
ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.
Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig. Alle
Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Bendestorf ihren Hauptwohnsitz
haben, können den vorläufigen Personalausweis bei uns beantragen.
Sie benötigen: siehe oben "Der Personalausweis"
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis
beträgt 12 Euro.
Wichtig: Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis
sollten Sie den regulären Personalausweis beantragen. Daher
benötigen Sie also insgesamt zwei Passbilder. Wir stellen Ihnen
den verläufigen Personalausweis sofort aus. [nach
oben]

Der
Reisepass (ePass)
Der Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für sechs Jahre
ausgestellt und danach für 10 Jahre. Für Minderjährige
wird ein Reisepass nur ausgestellt, wenn beide Elternteile den
Antrag unterschreiben.
Seit dem 1. November 2005 wird der elektronische Reisepass (ePass)
ausgegeben, der einen Chip mit biometrischen Daten des Passinhabers
enthält. Auf dem Chip ist neben den üblichen Passdaten
das Lichtbild digital gespeichert. Seit dem 1. November 2007
werden zusätzlich
zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Vor dem 1. November 2005 ausgestellte Reisepässe behalten
ihre bis zu zehnjährige Gültigkeit.
Mehr Informationen über den ePass erhalten Sie [hier].
Sie benötigen: Für den ePass benötigen Sie ein
biometrisches Passbild, das Ihr aktuelles Aussehen wiedergibt,
35 mm breit und 45 mm hoch. Ihren alten Reisepass, auch wenn er
ungültig
ist, oder Ihren Personalausweis bzw. den Kinderausweis. Weitere
Informationen
über das erforderliche Foto erhalten Sie [hier].
Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben oder
er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder
ein anderes Lichtbilddokument mit, außerdem Ihr Familienbuch oder
Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde.
Die Gebühr für den ePass
beträgt bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr
59 Euro.
Wichtig: Den Reisepass-Antrag fertigen wir in
Ihrem Beisein an. Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen
können Sie sich nicht vertreten
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass (ePass) erhalten,
ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können
Sie mit drei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen
- in der Ferienzeit kann es u. U. auch länger dauern. Wir benachrichtigen
Sie, sobald der Pass bei uns vorliegt. [nach
oben]

Der vorläufige Reisepass
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen und klar ist,
dass der neue nicht rechtzeitig vorliegen wird, erhalten Sie einen
vorläufigen Reisepass, der ein Jahr gültig ist. Alle Deutschen
ab dem 16. Lebensjahr, die in Bendestorf ihren Hauptwohnsitz haben,
können einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Sie benötigen: siehe oben "Der Reisepass"
Die Gebühr für den vorläufigen
Reisepass beträgt 26 EUR.
Wichtig: Die Ausfertigung des vorläufigen
Reisepasses dauert etwa eine Woche, bei der Samtgemeindeverwaltung
in Jesteburg kann dies unter Umständen aber auch sorfort erfolgen.
Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können
Sie sich nicht vertreten lassen. Bei Minderjährigen müssen
die Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben.
[nach oben]

Der
Kinderreisepass
Der Kindereisepass ist ein Passersatz und maschinenlesbar. Er
ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Für Grenzübertritte
von Kindern unter 16 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich,
wenn die Kinder nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind.
Informieren Sie sich vor Antritt der Auslandsreise bei der Botschaft
oder dem Konsulat des jeweiligen Landes, ob der Kinderreisepass
zur Einreise anerkannt wird. Unverbindliche Hinweise erhalten Sie
auch beim Auswärtigen Amt.
Rahmen: Antragsteller sind die Eltern, die beide ihre Personalausweise
oder Reisepässe zur Antragstellung vorlegen müssen. Die
Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben
werden. Es werden grundsätzlich die Unterschriften beider
Erziehungsberechtigten benötigt.
Ab Vollendung des 10. Lebesjahres ist zur Unterschriftsleistung
auch die Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung erforderlich.
Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils
erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der
entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original
oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche
Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft
nachzuweisen.
Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, ist
dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Sie benötigen: ein biometrisches
Passbild (Hinweise zum Foto erhalten Sie [hier]),
Abstammungs- oder Geburtsurkunde.
Die Ausstellung erfolgt innerhalb von drei Werktagen. In Eilfällen
wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindeverwaltung in Jesteburg.
Die Gebühr für einen Kinderreisepass
beträgt
13 Euro.
Wichtig:
Die generelle Gültigkeit des Kinderreisepass beträgt 6 Jahre.
Der Kinderreisepass wird nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. [nach
oben]

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