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PässeAusweise und Pässe

Sie erhalten hier Informationen über die Ausstellung von Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass sowie die entsprechenden vorläufigen Dokumente.

Wichtig: Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben oder es Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie in der Gemeindeverwaltung eine Verlustanzeige stellen, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen. Falls Sie bereits eine Verlustanzeige direkt bei der Polizei gestellt haben, reicht das leider nicht aus.

In der Regel kann ein neuer Reisepass oder Personalausweis erst einen Monat nach der Verlustmeldung beantragt werden, weil sich das Dokument nicht selten bis dahin wieder anfindet. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen ggf. vorläufige Ausweispapiere von uns ausgestellt werden.

PersonalausweisDer Personalausweis

Ein Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden. Die Ausweispflicht beginnt mit 16 Jahren. Der erste Ausweis ist kostenfrei. Bis zum 24. Lebensjahr werden Ausweise nur für sechs Jahre ausgestellt, danach für zehn Jahre. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb Bendestorfs, müssen Sie dort den Personalausweis beantragen.

Sie benötigen: Ein Passbild, das Ihr aktuelles Aussehen wiedergibt, 35 mm breit und 45 mm hoch. Den alten Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder Ihren Reisepass bzw. den Kinderausweis.

Bei der Erstausstellung eines Personalausweises in dieser Gemeinde bringen Sie bitte Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde und ein Lichtbild mit.

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit.

Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 8 Euro.

Wichtig: Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Personalausweis-Antrag fertigen wir in Ihrem Beisein an.

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit etwa zwei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es u. U. auch länger dauern. Wir benachrichtigen Sie, sobald der Ausweis bei uns vorliegt. [nach oben]

Der vorläufige Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.

Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig. Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Bendestorf ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis bei uns beantragen.

Sie benötigen: siehe oben "Der Personalausweis"

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 12 Euro.

Wichtig: Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis sollten Sie den regulären Personalausweis beantragen. Daher benötigen Sie also insgesamt zwei Passbilder. Wir stellen Ihnen den verläufigen Personalausweis sofort aus. [nach oben]

ReisepassDer Reisepass (ePass)

Der Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für sechs Jahre ausgestellt und danach für 10 Jahre. Für Minderjährige wird ein Reisepass nur ausgestellt, wenn beide Elternteile den Antrag unterschreiben.

Seit dem 1. November 2005 wird der elektronische Reisepass (ePass) ausgegeben, der einen Chip mit biometrischen Daten des Passinhabers enthält. Auf dem Chip ist neben den üblichen Passdaten das Lichtbild digital gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Vor dem 1. November 2005 ausgestellte Reisepässe behalten ihre bis zu zehnjährige Gültigkeit.

Mehr Informationen über den ePass erhalten Sie [hier].

Sie benötigen: Für den ePass benötigen Sie ein biometrisches Passbild, das Ihr aktuelles Aussehen wiedergibt, 35 mm breit und 45 mm hoch. Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Ihren Personalausweis bzw. den Kinderausweis. Weitere Informationen über das erforderliche Foto erhalten Sie [hier].

Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit, außerdem Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde.

Die Gebühr für den ePass beträgt bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr 59 Euro.

Wichtig: Den Reisepass-Antrag fertigen wir in Ihrem Beisein an. Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen können Sie sich nicht vertreten

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass (ePass) erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit drei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es u. U. auch länger dauern. Wir benachrichtigen Sie, sobald der Pass bei uns vorliegt. [nach oben]

Der vorläufige Reisepass

Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen und klar ist, dass der neue nicht rechtzeitig vorliegen wird, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass, der ein Jahr gültig ist. Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Bendestorf ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Sie benötigen: siehe oben "Der Reisepass"

Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26 EUR.

Wichtig: Die Ausfertigung des vorläufigen Reisepasses dauert etwa eine Woche, bei der Samtgemeindeverwaltung in Jesteburg kann dies unter Umständen aber auch sorfort erfolgen. Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben. [nach oben]

KinderausweisDer Kinderreisepass

Der Kindereisepass ist ein Passersatz und maschinenlesbar. Er ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Für Grenzübertritte von Kindern unter 16 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich, wenn die Kinder nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Informieren Sie sich vor Antritt der Auslandsreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes, ob der Kinderreisepass zur Einreise anerkannt wird. Unverbindliche Hinweise erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.

Rahmen: Antragsteller sind die Eltern, die beide ihre Personalausweise oder Reisepässe zur Antragstellung vorlegen müssen. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Es werden grundsätzlich die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten benötigt.

Ab Vollendung des 10. Lebesjahres ist zur Unterschriftsleistung auch die Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung erforderlich.

Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen.

Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.

Sie benötigen: ein biometrisches Passbild (Hinweise zum Foto erhalten Sie [hier]), Abstammungs- oder Geburtsurkunde.

Die Ausstellung erfolgt innerhalb von drei Werktagen. In Eilfällen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindeverwaltung in Jesteburg.

Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13 Euro.

Wichtig: Die generelle Gültigkeit des Kinderreisepass beträgt 6 Jahre. Der Kinderreisepass wird nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. [nach oben]