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Gewerbeanmeldung

Nach der Gewerbeordnung müssen Gewerbetreibende den Beginn des Gewerbebetriebes anmelden. Ebenfalls anzuzeigen ist die Gründung einer Betriebsstätte, Filiale oder Zweigniederlassung.

Bei Wechsel und Erweiterung der Tätigkeit sowie bei einem innerörtlichen Umzug des Betriebes muss eine Ummeldung gemacht werden. Bei Verlegung der Betriebesstätte außerhalb des Ortes sowie der Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit muss eine gewerberechtliche Abmeldung vorgenommen werden.

Im Zuge des Gewerbeanzeigeverfahrens schickt das Gewerbe- und Ordnungsamt automatisch eine Kopie des Vorgangs an das zuständige Finanzamt, so dass dort eine zusätzliche Anzeige nicht vorgenommen werden muss. Anders ist das bei den freien Berufen, den Betrieben der Urproduktion und den Vermögensverwaltungen: Diese müssen vom Inhaber direkt beim Finanzamt angemeldet werden.

Beratung: In Fragen der Gewerbeanmeldung berät Sie Frau Lüders von der Samtgemeindeverwaltung, Telefon (04183) 974710.

Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass, bei GmbHs oder Personengesellschaften einen notariell beglaubigten Gründungsvertrag, ggf. Erlaubnisse (z.B. Handwerkskarte, Maklererlaubnis etc.).

Ein ausländischer Staatsangehöriger hat eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, welche die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen.

Nachweise für die Betriebsstätte: Ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die Handelsregistereintragung durch Handelsregisterauszug nachzuweisen.

Die Gebühren betragen 26 Euro.

Branchenverzeichnis

Tragen Sie Ihr Unternehmen kostenlos in das Branchenverzeichnis von Bendestorf-Online ein. Dies ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung. [mehr]

Samtgemeinde Jesteburg

Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage der Samtgemeinde Jesteburg. [Link]

Landkreis Harburg

Viele Informationen und vor allem zahlreiche Online-Formulare finden Sie auf der Homepage des Landkreises Harburg. [Link]