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Gewerbeanmeldung
Nach der Gewerbeordnung müssen Gewerbetreibende den Beginn des
Gewerbebetriebes anmelden. Ebenfalls anzuzeigen ist die Gründung
einer Betriebsstätte, Filiale oder Zweigniederlassung.
Bei Wechsel und Erweiterung der Tätigkeit sowie bei einem innerörtlichen
Umzug des Betriebes muss eine Ummeldung gemacht werden. Bei Verlegung
der Betriebesstätte außerhalb des Ortes sowie der Aufgabe einer
gewerblichen Tätigkeit muss eine gewerberechtliche Abmeldung vorgenommen
werden.
Im Zuge des Gewerbeanzeigeverfahrens schickt das Gewerbe- und Ordnungsamt
automatisch eine Kopie des Vorgangs an das zuständige Finanzamt,
so dass dort eine zusätzliche Anzeige nicht vorgenommen werden muss.
Anders ist das bei den freien Berufen, den Betrieben der Urproduktion
und den Vermögensverwaltungen: Diese müssen vom Inhaber direkt beim
Finanzamt angemeldet werden.
Beratung: In Fragen der Gewerbeanmeldung berät Sie Frau Lüders
von der Samtgemeindeverwaltung, Telefon (04183) 974710.
Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass,
bei GmbHs oder Personengesellschaften einen notariell beglaubigten
Gründungsvertrag, ggf. Erlaubnisse (z.B. Handwerkskarte, Maklererlaubnis
etc.).
Ein ausländischer Staatsangehöriger hat eine Aufenthaltsgenehmigung
der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, welche die Erlaubnis
beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen.
Nachweise für die Betriebsstätte: Ein im Handelsregister eingetragenes
Unternehmen hat die Handelsregistereintragung durch Handelsregisterauszug
nachzuweisen.
Die Gebühren betragen 26 Euro.

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Tragen Sie Ihr Unternehmen kostenlos in das Branchenverzeichnis
von Bendestorf-Online ein. Dies ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung. [mehr]
Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der
Homepage der Samtgemeinde Jesteburg. [Link]
Viele Informationen und vor allem zahlreiche Online-Formulare
finden Sie auf der Homepage des Landkreises Harburg. [Link] |