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Bauhof: Höhere Effektivität
durch Konzentration
Nachhaltiger Nutzen durch die Konzentration des Bendestorfer Bauhofes
an einem Platz. Die Veröffentlichung von Herrn Bohnsack, SPD,
Mitglied des Bendestorfer Gemeinderates, zum Stichwort: "Bauhoferweiterung
überdenken" erfordert eine Replik.
Das Genehmigungsverfahren für das Bendestorfer Feuerwehrhaus
in Verbindung mit der Nutzung einer Halle für den Bauhof wurde
im Jahre 1995 durch Nachbarwidersprüche überlagert. In
den Folgejahren ließ sich das Problem nicht ohne weiteres
einvernehmlich lösen. Der Fall ist ein bedauerliches Beispiel
dafür, wie sich Nachbarinteressen mit gemeindlichen Aufgaben,
die Bendestorf für seine Bürger von einem Feuerwehr/Bauhofstandort
nun einmal zu erbringen hat, reiben können.
Die Folge war u.a., dass sich hieraus der ursprünglich nicht
gewollte zweite Bauhoflagerplatz an der Kleckerwaldstraße
ergab, weil der Kernstandort am Feuer wehrhaus per Verfugung auf
einmal mit einer eingeschränkten Betriebszeit von 7-16 Uhr
aus kommen musste. Insgesamt ein unhaltbarer Zustand, der von der
Gemeinde nie und nimmer gewollt war, denn Bendestorf möchte
von einem Standort aus seinen Bürgerservice (einschl. Winterdienst)
auch außerhalb der vorgenannten, eingeengten Zeit erbringen
können.
Die Gemeinde hat dabei immer der einvernehmlichen Lösung gegenüber
einem Rechtsstreit den Vorrang gegeben. Zu Beginn dieser Legislaturperiode
hatte sich deshalb der neue Bauausschuss der Sache sofort wieder
angenommen. Es gab Ortsbesichtigungen, es wurde gesprochen. Der
erhoffte "Ruck" war noch nicht erreichbar.
Die Sache musste konkreter angegangen werden. Arbeitsabläufe
und Maschineneinsätze wurden aufgelistet. Es wurde ein neues
Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war eindeutig
günstig.
Die Sonderfläche Feuerwehr/Bauhof wurde dann im B-Plan planerisch
erweitert. Ferner wurden die Voraussetzungen definiert, unter denen
der Bauhof, wie immer gewollt, endlich von einer Stelle aus uneingeschränkt
arbeiten kann.
Dieses fuhrt zunächst zu einmaligen Kosten, insbes. durch
die Lärmschutzwand und durch das Schutzdach für Maschinen.
Dafür wurde rechtzeitig im Vermögenshaushalt eine Ausgabenposition
gebildet, die nicht, wie im letzten Finanzausschuss beraten, voll
ausgeschöpft wird. Im Gegenzug erhalten wir durch diese Standortkonzentration
jedoch klare Rationalisierungsvorteile. Ferner können wir uns
von den bisherigen Unwägbarkeiten und räumlichen Kompromissen
befreien.
Fazit: Die Änderung der Bauhofsituation durch die Konzentration
auf den Kernstandort bedeutet eine höhere Effektivität
und führt damit zu einer Ausgabenverringerung in zukünftigen
Haushalten - und wir bleiben bei dem sensiblen Thema Winter-/Straßendienst
zunächst weiterhin Herr im eigenen Haus. [nach oben]

E-Government
Die Gemeinde Bendestorf wird sich darum bemühen, dass die regionalen
Behörden - also auch die Bendestorfer Verwaltung - elektronisch
untereinander vernetzt werden.
Verwaltungsakte für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die
Verwaltungen selbst werden so einfacher gestaltet. Bürger können
Verwaltungsvorgänge unabhängig von räumlichen oder gesetzlichen
Zuständigkeiten in einer Behörde ihrer Wahl dann unkompliziert und
schnell erledigen: von A wie An- und Abmeldung bis zu Z wie Zulassung
des Autos.
Geprüft werden soll auch, inwieweit Bürger Verwaltungsvorgänge
direkt über das Internet von zu Hause aus abwickeln können.
Mit dem System "Bauflow" hat die digitale Verarbeitung bereits
Einzug in die Verwaltung des Landkreises Harburg gehalten. Den Sachbearbeitern,
Bauherren oder Architekten wird der gleichzeitige Zugriff auf die
Akten ermöglicht. Das verkürzt die Bearbeitungszeiten bei Bauanträgen
deutlich.
Über den neuen Bürgerservice DiBIS® (Direkte Bürger-Informations-Services)
bietet der Landkreis Harburg schon ein internetbasiertes, attraktives
Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltung. Es ermöglicht
eine schnelle Orientierung darüber, wer in der Verwaltung für bestimmte
Aufgaben zuständig ist.
Der Bürgerservice ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
[www.landkreis-harburg.de/dibis]
Ansprechpartner dort ist Herr Partho Banerja. [nach
oben]

Kleinkläranlagen
Die Kreisverwaltung in Winsen wird in den nächsten sechs Monaten
einen Erlass der Bundesregierung umsetzen, der die Anforderungen
an Kleinkläranlagen deutlich verschärft.
Betreiber von Anlagen, die nicht mehr den geforderten Standards
entsprechen und in Gebieten liegen, in denen dauerhaft dezentral
entsorgt werden darf, werden aufgefordert, ihre Anlagen nachzurüsten.
Das bedeutet Kosten von rund 2.000 bis 4.000 Euro.
Die neue Bundesverordnung regelt erstmals ökologische Qualitätsanforderungen
für Kleinkläranlagen. Außerdem werden darin bauliche Standards zur
technischen Qualität der Anlagen vorgegeben. Eine Untergrundverrieselung
als alleinige Reinigungsstufe ist künftig nicht mehr zulässig.
Die Verwaltung geht davon aus, dass rund 7.000 Anlagen auf den
neuen Stand gebracht werden müssen.
Es gibt die Möglichkeit Ihre Mehrkammergrube zur vollbiologischen
Kleinkläranlage ohne Erdarbeiten umzurüsten (s. Zeichnung). Durch
den Einbau eines belüfteten Festbettes in die zweite Kammer der
Dreikammergruben entsteht in wenigen Stunden eine vollbiologische
Kläranlage gemäß 4261 Teil II.
Ab 4 EW (Einwohner) gibt es alle denkbaren Einbauvarianten in die
verschiedensten Beckengeometrien. [nach oben]

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