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Bauhof: Höhere Effektivität durch Konzentration

Nachhaltiger Nutzen durch die Konzentration des Bendestorfer Bauhofes an einem Platz. Die Veröffentlichung von Herrn Bohnsack, SPD, Mitglied des Bendestorfer Gemeinderates, zum Stichwort: "Bauhoferweiterung überdenken" erfordert eine Replik.

Das Genehmigungsverfahren für das Bendestorfer Feuerwehrhaus in Verbindung mit der Nutzung einer Halle für den Bauhof wurde im Jahre 1995 durch Nachbarwidersprüche überlagert. In den Folgejahren ließ sich das Problem nicht ohne weiteres einvernehmlich lösen. Der Fall ist ein bedauerliches Beispiel dafür, wie sich Nachbarinteressen mit gemeindlichen Aufgaben, die Bendestorf für seine Bürger von einem Feuerwehr/Bauhofstandort nun einmal zu erbringen hat, reiben können.

Die Folge war u.a., dass sich hieraus der ursprünglich nicht gewollte zweite Bauhoflagerplatz an der Kleckerwaldstraße ergab, weil der Kernstandort am Feuer wehrhaus per Verfugung auf einmal mit einer eingeschränkten Betriebszeit von 7-16 Uhr aus kommen musste. Insgesamt ein unhaltbarer Zustand, der von der Gemeinde nie und nimmer gewollt war, denn Bendestorf möchte von einem Standort aus seinen Bürgerservice (einschl. Winterdienst) auch außerhalb der vorgenannten, eingeengten Zeit erbringen können.

Die Gemeinde hat dabei immer der einvernehmlichen Lösung gegenüber einem Rechtsstreit den Vorrang gegeben. Zu Beginn dieser Legislaturperiode hatte sich deshalb der neue Bauausschuss der Sache sofort wieder angenommen. Es gab Ortsbesichtigungen, es wurde gesprochen. Der erhoffte "Ruck" war noch nicht erreichbar.

Die Sache musste konkreter angegangen werden. Arbeitsabläufe und Maschineneinsätze wurden aufgelistet. Es wurde ein neues Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war eindeutig günstig.

Die Sonderfläche Feuerwehr/Bauhof wurde dann im B-Plan planerisch erweitert. Ferner wurden die Voraussetzungen definiert, unter denen der Bauhof, wie immer gewollt, endlich von einer Stelle aus uneingeschränkt arbeiten kann.

Dieses fuhrt zunächst zu einmaligen Kosten, insbes. durch die Lärmschutzwand und durch das Schutzdach für Maschinen. Dafür wurde rechtzeitig im Vermögenshaushalt eine Ausgabenposition gebildet, die nicht, wie im letzten Finanzausschuss beraten, voll ausgeschöpft wird. Im Gegenzug erhalten wir durch diese Standortkonzentration jedoch klare Rationalisierungsvorteile. Ferner können wir uns von den bisherigen Unwägbarkeiten und räumlichen Kompromissen befreien.

Fazit: Die Änderung der Bauhofsituation durch die Konzentration auf den Kernstandort bedeutet eine höhere Effektivität und führt damit zu einer Ausgabenverringerung in zukünftigen Haushalten - und wir bleiben bei dem sensiblen Thema Winter-/Straßendienst zunächst weiterhin Herr im eigenen Haus. [nach oben]

E-GovernmentE-Government

Die Gemeinde Bendestorf wird sich darum bemühen, dass die regionalen Behörden - also auch die Bendestorfer Verwaltung - elektronisch untereinander vernetzt werden.

Verwaltungsakte für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen selbst werden so einfacher gestaltet. Bürger können Verwaltungsvorgänge unabhängig von räumlichen oder gesetzlichen Zuständigkeiten in einer Behörde ihrer Wahl dann unkompliziert und schnell erledigen: von A wie An- und Abmeldung bis zu Z wie Zulassung des Autos.

Geprüft werden soll auch, inwieweit Bürger Verwaltungsvorgänge direkt über das Internet von zu Hause aus abwickeln können.

Mit dem System "Bauflow" hat die digitale Verarbeitung bereits Einzug in die Verwaltung des Landkreises Harburg gehalten. Den Sachbearbeitern, Bauherren oder Architekten wird der gleichzeitige Zugriff auf die Akten ermöglicht. Das verkürzt die Bearbeitungszeiten bei Bauanträgen deutlich.

Über den neuen Bürgerservice DiBIS® (Direkte Bürger-Informations-Services) bietet der Landkreis Harburg schon ein internetbasiertes, attraktives Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltung. Es ermöglicht eine schnelle Orientierung darüber, wer in der Verwaltung für bestimmte Aufgaben zuständig ist.

Der Bürgerservice ist unter folgender Internetadresse erreichbar: [www.landkreis-harburg.de/dibis] Ansprechpartner dort ist Herr Partho Banerja. [nach oben]

KleinkläranlagenKleinkläranlagen

Die Kreisverwaltung in Winsen wird in den nächsten sechs Monaten einen Erlass der Bundesregierung umsetzen, der die Anforderungen an Kleinkläranlagen deutlich verschärft.

Betreiber von Anlagen, die nicht mehr den geforderten Standards entsprechen und in Gebieten liegen, in denen dauerhaft dezentral entsorgt werden darf, werden aufgefordert, ihre Anlagen nachzurüsten. Das bedeutet Kosten von rund 2.000 bis 4.000 Euro.

Die neue Bundesverordnung regelt erstmals ökologische Qualitätsanforderungen für Kleinkläranlagen. Außerdem werden darin bauliche Standards zur technischen Qualität der Anlagen vorgegeben. Eine Untergrundverrieselung als alleinige Reinigungsstufe ist künftig nicht mehr zulässig.

Die Verwaltung geht davon aus, dass rund 7.000 Anlagen auf den neuen Stand gebracht werden müssen.

Es gibt die Möglichkeit Ihre Mehrkammergrube zur vollbiologischen Kleinkläranlage ohne Erdarbeiten umzurüsten (s. Zeichnung). Durch den Einbau eines belüfteten Festbettes in die zweite Kammer der Dreikammergruben entsteht in wenigen Stunden eine vollbiologische Kläranlage gemäß 4261 Teil II.

Ab 4 EW (Einwohner) gibt es alle denkbaren Einbauvarianten in die verschiedensten Beckengeometrien. [nach oben]